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Corporate News

DGAP-News: Business Media China AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs.2 Satz 1 WpHG

 

Business Media China AG / Schlagwort(e): Sonstiges

30.06.2011 / 14:30

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der Business Media China AG, Stuttgart, zum Abschlussstichtag 30.06.2010 fehlerhaft ist:

Die zum 30. Juni 2010 in der Bilanz des verkürzten Konzernabschlusses ausgewiesene Forderung aus einem Factoring-Vertrag in Höhe von 3,84 Mio. EUR erfüllt nicht die Ansatzvorausssetzungen des IAS 37.31f. i.V.m. §§ 37y Nr. 2, 37w (3) WpHG. Dadurch wurden das Konzernzwischenergebnis um 26 TEUR und das Konzerneigenkapital zum 30. Juni 2010 um 3,84 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 37.31-35.



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Business Media China AG
Colorado-Turm, Industriestraße 4
70565 Stuttgart

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