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Corporate News

DGAP-News: Business Media China AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs.2 Satz 1 WpHG

 

Business Media China AG / Schlagwort(e): Sonstiges

30.06.2011 / 14:30

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Business Media China AG, Stuttgart, jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2009 fehlerhaft sind:

1) Der Konzernabschluss nach IFRS und der handelsrechtliche Jahresabschluss jeweils zum 31. Dezember 2009 der Business Media China AG wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung konnte die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht unterstellt werden, da das Unternehmen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel und Finanzierungsquellen verfügte, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund sind in der (Konzern-) Bilanz Liquidations- und nicht Fortführungswerte anzusetzen. Damit wird gegen IAS 1.25f. bzw. § 252 (1) Nr. 2 HGB verstoßen.

2) Die zum 31. Dezember 2009 im Konzern- und Jahresabschluss ergebniswirksam erfasste Forderung aus einem Factoring-Vertrag in Höhe von 3,8 Mio. EUR bzw. 4,0 Mio. EUR erfüllt nicht die Ansatzvoraussetzungen des IAS 37.31f. bzw. des § 252 (1) Nr. 4 HGB. Dadurch wurden der (Konzern-) Jahresüberschuss und das (Konzern) Eigenkapital zum 31. Dezember 2009 um 3,8 Mio. EUR bzw. 4,0 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 37.31-35 bzw. § 252 (1) Nr. 4 HGB.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Business Media China AG
Colorado-Turm, Industriestraße 4
70565 Stuttgart

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