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Ad-hoc-Meldung

Readcrest Capital AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital

 

Hamburg (13.10.2023/13:13) - Ad-hoc-Mitteilung: Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR:

Readcrest Capital AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Der Vorstand der Readcrest Capital AG, (WKN: A1E89S, ISIN: DE000A1E89S5) hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. Oktober 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 um bis zu EUR 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt und werden im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden.

Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 1,00 je neuer Aktie festgelegt. Damit unterschreitet der Ausgabebetrag der neuen Aktien den gewichteten Durchschnittskurs der bestehenden Aktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Beschlussfassung nicht wesentlich.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll vor allem dafür verwendet werden, um der Gesellschaft auch künftig die Möglichkeit einzuräumen, schnell und flexibel die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zu stärken.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Readcrest Capital AG
Gunnar Binder
Vorstand
Schopenstehl 22, D-20095 Hamburg
Tel.: +49 40 679 580-53
info@readcrest.com



 

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