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Ad-hoc-Meldung

Business Media China AG: Nichtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2009

 

Business Media China AG /
Schlagwort(e): Sonstiges

13.05.2011 23:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat der Business Media China AG die Ergebnisse einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragten Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2009 sowie des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2010 mitgeteilt.

Die DPR beanstandet die Aufstellung der Abschlüsse unter der Annahme der Unternehmensfortführung, sowie die Bilanzierung einer Forderung aus einem Factoring-Vertrag von EUR 4,0 Mio.

Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Factoring-Forderung im Verhältnis zur Bilanzsumme der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass der Einzelabschluss zum 31. Dezember 2009 nichtig ist. Der Vorstand wird den Abschluss 2009 auf Basis der Prüfungsfeststellungen der DPR neu aufstellen. Der noch nicht testierte Einzel- und Konzernabschluss 2010 wird ebenfalls unter Berücksichtigung der DPR-Feststellungen neu aufgestellt und dem Abschlussprüfer vorgelegt.

Aufgrund der erheblichen Veränderungen in der Rechnungslegung der Gesellschaft für 2009 und 2010 kann bis auf weiteres kein Termin für die Hauptversammlung 2011 festgesetzt werden.

Business Media China AG

Der Vorstand

 


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Business Media China AG (Enerxy AG)
Colorado-Turm, Industriestraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.businessmediachina.com

 

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